Erlaubnis zur Unterspritzung mit Hyaluronsäure
Die Befugnis zur Ausübung der Heilkunde ist in § 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz geregelt.
Der/ Die Heilpraktiker(in) erhält sie durch die Erlaubniserteilung des zuständigen Gesundheitsamtes in Person des Amtsarztes.
Das Unterspritzen mit Hyaluronsäurefillern ist eine erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde und erfordert medizinische Fachkenntnisse. Hierzu gehören Ärzte und Heilpraktiker(innen).
Ästhetische Medizin
Die ästhetische Medizin ist ein Teilbereich der Medizin, der sich mit der Modifikation des äußeren Erscheinungsbildes des Menschen beschäftigt. Es ist eher ein Sammelbegriff für verschiedene Maßnahmen minimalinvasiver Behandlungsmethoden, nicht ein Fachbereich oder eine Zusatzqualifikation im Sinne der ärztlichen Weiterbildungsordnung.
Der Begriff Ästhetik stammt aus dem altgriechischen und bedeutet wörtlich Wahrnehmung und Empfindung. Man könnte auch sagen „die Lehre der sinnlichen Wahrnehmung“.
Lässt sich Schönheit berechnen oder in eine Form pressen?
Schönheit mathematisch zu berechnen oder nach bestimmten Schönheitskriterien zu streben ist nicht zielführend. Jede individuelle Gesichtsform muss berücksichtigt werden, um die Gesichtsproportionen natürlich wirken zu lassen.
Wie finde ich einen guten Therapeuten?
Hilfreich ist ein Beratungsgespräch mit einem erfahrenen und spezialisierten Therapeuten, der mit seinem „ästhetischen Blick“ die Wünsche des Patienten realistisch umsetzen kann, aber auch die Grenzen in der ästhetischen Medizin aufzeigt.
Ein falscher Perfektionismus kann dazu führen, dass das Gesicht unnatürlich und künstlich erscheint
Nach der Befundaufnahme und Anamnese des Patienten wird ein individueller Behandlungsplan erstellt
Hier sollten Möglichkeiten und Grenzen aufgezeigt werden, Risiken, Behandlungsablauf, Aufklärung und auch Kosten besprochen werden. Ein guter Behandler hat Zeit für Sie.